LAG Thüringen vom 15.02.2011
1 Sa 353/10
Normen:
ThürPersVG § 74 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1; TV soziale Absicherung § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Gera, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1901/09

Unwirksame Dienstvereinbarung im Bereich des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung; unbegründete Abfindungsklage einer kommunalen Angestellten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages aufgrund eines durch Dienstvereinbarung geregelten Rahmensozialplanes

LAG Thüringen, vom 15.02.2011 - Aktenzeichen 1 Sa 353/10

DRsp Nr. 2012/22204

Unwirksame Dienstvereinbarung im Bereich des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung; unbegründete Abfindungsklage einer kommunalen Angestellten bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages aufgrund eines durch Dienstvereinbarung geregelten Rahmensozialplanes

1. Zur Zulässigkeit eines Rahmensozialplanes im Wege der Dienstvereinbarung. 2. Im Anwendungsbereich des Tarifvertrages Soziale Absicherung treten Dienstvereinbarungen zurück. 3. "Anderer Arbeitgeber" im Sinne des § 4 Abs. 5 Buchstabe b) TVsA.

Leitsätze der Redaktion: 1. Das Personalvertretungsrecht ist enger als das allgemeine Betriebsverfassungsrecht und erlaubt nur dann den Abschluss von Dienstvereinbarungen, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist; die funktionelle Zuständigkeit des Personalrats ist im Rahmen einer begrenzten Regelungsautonomie auf die im Gesetz genannten Tatbestände der Mitbestimmung beschränkt.