Der Kläger war seit 1969 bei der Beklagten als Schlossermeister beschäftigt. Im April 2003 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen zum 31. Dezember 2003. Dagegen wandte sich der Kläger mit einer Kündigungsschutzklage. Das Kündigungsschutzverfahren beendeten die Parteien durch einen am 16. Dezember 2003 bei dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich. Der Vergleich lautet auszugsweise:
"1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger betriebsbedingter Kündigung mit Ablauf des 31. Dezember 2003 aufgelöst und beendet werden wird.
2) Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass bis zum Beendigungszeitpunkt alle gegenseitigen Rechte und Pflichten, wie sie arbeitsvertraglich und tarifvertraglich niedergelegt sind, fortbestehen und dass die Beklagte dem Kläger die ihm zustehenden Entgelte auszahlt.
...
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|