Die Parteien streiten über die Frage, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch eine Änderungskündigung der Beklagten beendet worden ist oder fortbesteht.
Der am 29.11.1949 geborene Kläger ist seit dem Jahre 1972 bei der Beklagten als Energieanlagenelektriker beschäftigt. Seine Bruttomonatsvergütung beträgt derzeit 2.400,-- EUR. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung.
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