LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.11.2005
4 Sa 294/05
Normen:
MTV (Tageszeitungen) § 4 Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 § 10 Abs. 1 a) ;
Vorinstanzen:
ArbG Flensburg, vom 08.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1741/04

Unwirksame Kürzung des tariflichen Urlaubsgeldes bei Streikteilnahme - Urlaubsgeld als weitere Sozialleistung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 294/05

DRsp Nr. 2006/1930

Unwirksame Kürzung des tariflichen Urlaubsgeldes bei Streikteilnahme - Urlaubsgeld als weitere Sozialleistung

1. Stellt der Tarifvertrag für den Anspruch auf das Urlaubsgeld allein auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ab und bezweckt er nicht nur die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung zu vergüten sondern dem Redakteur anlässlich seines Erholungsurlaubs eine weitere Sozialleistung zur Verfügung zu stellen, begründet die Teilnahme des Arbeitnehmers an einem rechtmäßigen Streik keine Berechtigung der Arbeitgeberin, das Urlaubsgeld anteilig um diese Streiktage zu kürzen.2. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik führt nicht zur Beendigung oder Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses; vielmehr ruhen lediglich die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis.3. Allein das Fehlen eines Anrechnungstatbestandes beim Urlaubsgeld führt nicht zu der Annahme, dass es sich beim Urlaubsgeld zwingend um eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzuwendung handeln muss.

Normenkette:

MTV (Tageszeitungen) § 4 Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 § 10 Abs. 1 a) ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung eines von der Beklagten für Streiktage gekürzten tariflichen Urlaubsgeldes.