LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.12.2004
13 Sa 897/04
Normen:
KSchG § 2 ; BAT § 22 ;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 26.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3680/03

Unwirksame Rückgruppierung bei individualvertraglicher Verguetungsabrede unter ergaenzender Inbezugnahme kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2004 - Aktenzeichen 13 Sa 897/04

DRsp Nr. 2005/1337

Unwirksame Rückgruppierung bei individualvertraglicher Verguetungsabrede unter ergaenzender Inbezugnahme kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien

»Die Rechtsprechung des BAG zur Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien nach den fuer Tarifvertraege geltenden Massstaeben bezieht sich nur auf den Fall, dass Tarifvertragsregelungen ganz oder mit im Wesentlichen gleichen Inhalt uebernommen werden. Sie schliesst die Verbindlichkeit einer individualvertraglichen Verguetungsabrede unter "ergaenzender analoger" Inbezugnahme der AVR nicht aus. In diesem Falle kann der Arbeitgeber eine korrigierende Rueckgruppierung nicht darauf stuetzen, dass die mitgeteilte Eingruppierung nur deklaratorische Bedeutung habe, ohne dass es einer Aenderungskuendigung beduerfe.«

Normenkette:

KSchG § 2 ; BAT § 22 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist bei dem Beklagten als examinierte Familienpflegerin beschäftigt. Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer vom Beklagten ausgesprochenen Änderungskündigung mit dem Ziel einer korrigierenden Rückgruppierung. Die Mitarbeitervertretung hat der beabsichtigten Änderungskündigung widersprochen. Die Klägerin hat die Annahme unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG erklärt.