Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kn. Offenburg -vom 15.03.2021 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.656,85 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 16.03.2020 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Parteien tragen die Kosten je zur Hälfte.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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