LAG Köln - Urteil vom 07.04.2005
5 Sa 1468/04
Normen:
TzBfG § 14 § 21 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 462
MDR 2006, 99
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 2472/04

Unwirksame Vereinbarung eines durch Auftragsbeendigung auflösend bedingten Arbeitsverhältnisses bei arbeitvertraglicher Versetzungsklausel

LAG Köln, Urteil vom 07.04.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 1468/04

DRsp Nr. 2005/11578

Unwirksame Vereinbarung eines durch Auftragsbeendigung auflösend bedingten Arbeitsverhältnisses bei arbeitvertraglicher Versetzungsklausel

»Die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung (Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft bei Wegfall des Reinigungsauftrags) ist jedenfalls dann unwirksam und sachlich nicht gerechtfertigt, wenn im Arbeitsvertrag zugleich eine allgemeine Versetzungsklausel vereinbart wird.«

Normenkette:

TzBfG § 14 § 21 ;

Entscheidungsgründe:

Wegen der Sachverhaltsdarstellung wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Die Klägerin wendet sich mit der vorliegenden Klage, der das angefochtene Urteil stattgegeben hat, gegen eine von der Beklagten ausgesprochene außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung und begehrt die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, ferner Weiterbeschäftigung und die Zahlung von Verzugslohn.