LAG Saarland - Urteil vom 22.04.2015
2 Sa 103/14
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 S 1; BGB § 611 Abs. 1; MuSchuG § 3; MuSchuG § 6;
Vorinstanzen:
ArbG Saarlouis - 1 Ca 29/14 - 18.11.2014,

Unwirksame Vertragsklausel zur Kürzung von SonderzuwendungenKlage einer Assistentin der Geschäftsleitung auf Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld innerhalb des zeitlichen Rahmens der Elternzeit

LAG Saarland, Urteil vom 22.04.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 103/14

DRsp Nr. 2015/15555

Unwirksame Vertragsklausel zur Kürzung von Sonderzuwendungen Klage einer Assistentin der Geschäftsleitung auf Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld innerhalb des zeitlichen Rahmens der Elternzeit

1. Die Tatsache, dass die Arbeitnehmerin über das gesamte Kalenderjahr als Folge der von ihr in Anspruch genommenen Elternzeit keinerlei Arbeitsleistung auf der Basis ihres Arbeitsvertrags erbracht hat, berechtigt die Arbeitgeberin grundsätzlich nicht dazu, eine Kürzung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Sondervergütung in Form des Weihnachtsgeldes vorzunehmen, wenn dieser vertraglich festgelegten Sondervergütung in Form des Weihnachtsgeldes der ausschließliche Entgeltcharakter fehlt. 2. Wird die Sonderzuwendung oder Sonderzahlung als eine von der eigentlichen Vergütung unabhängige Zahlung gewährt, weil damit gerade nicht allein bereits in der Vergangenheit erbrachte Dienste entlohnt werden sollen, liegt Entgelt im weiteren Sinne vor; ohne Hinzutreten zusätzlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien ist die in der Vergangenheit vor dem Tag der Auszahlung fehlende Arbeitsleistung nicht geeignet, der Arbeitgeberin ein Recht zur Kürzung zuzubilligen.