ArbG Trier, vom 20.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1475/13
Unwirksame Vertragsklausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei fehlender Zuordnung von Verantwortungs- und Risikobereichen
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.07.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 203/14
DRsp Nr. 2014/14967
Unwirksame Vertragsklausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei fehlender Zuordnung von Verantwortungs- und Risikobereichen
1. Eine arbeitsvertragliche Klausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten benachteiligt den Arbeitnehmer dann im Sinne von § 307 Abs. 1BGB unangemessen, wenn er mit den Kosten auch für den Fall belastet wird, in denen die Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht seinem Verantwortungs- und Risikobereich zuzuordnen sind sondern dem der Arbeitgeberin; eine derartige Regelung ist insgesamt unwirksam.2. Unwirksam ist auch eine Vertragsklausel, die den Arbeitnehmer mit Ausbildungskosten belastet, obwohl er durch die Ausbildung keinen beruflichen Vorteil erlangt; das liegt insbesondere nahe bei kurzfristigen Schulungen, in denen Kenntnisse erworben werden, die unmittelbar der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeit dienen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.