Auf die Berufung des Klägers und der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Januar 2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, 832 Plusstunden in das Arbeitszeitkonto des Klägers einzustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 365,51 (in Worten: Dreihundertfünfundsechzig und 51/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus EUR 32,71 (in Worten: Zweiunddreißig und 71/100 Euro) seit dem 1. Februar 2014,
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|