Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. November 2018 -
Es wird festgestellt, dass die Arbeitszeit des Klägers 156,60 Stunden pro Monat beträgt.
Die Beklagte wird verurteilt, 832 Plusstunden in das Arbeitszeitkonto des Klägers einzustellen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 307,36 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus EUR 53,88 seit dem 1. März 2014,
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