LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.06.2021
21 Sa 1374/20
Normen:
KSchG § 1; BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 02.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 4305/20

Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Überschreitung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGBRelevanz der Fähigkeiten und Kenntnisse einer Person für Bestellung als Schulleitung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.06.2021 - Aktenzeichen 21 Sa 1374/20

DRsp Nr. 2021/13439

Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Überschreitung der Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB Relevanz der Fähigkeiten und Kenntnisse einer Person für Bestellung als Schulleitung

§ 71 SchulG Bln ist eine Auswahlbestimmung. Sie regelt die Bestellung zur Schulleitung, aber nicht die Beschäftigung einer zur Schulleitung bestellten Person.

I. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung des beklagten Landes - das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. September 2020 - 56 Ca 4305/20 - teilweise abgeändert:

Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger als Schulleiter der Staatlichen A Berlin und Schule für B in Vollzeit weiter zu beschäftigten.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.

III. Hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsanspruchs wird die Revision zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1; BGB § 242;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung sowie über einen Anspruch des Klägers auf Weiterbeschäftigung.