I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 09. März 2021 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.000,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung der Beklagten vom 27. Oktober 2020, eine vorläufige Weiterbeschäftigung der Klägerin und ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.
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