Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Mai 2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über eine monatliche Entgelterhöhung seit dem Monat August 2015 und über einen Anspruch auf Weihnachtsgeld für das Jahr 2015.
Der Kläger ist seit dem 01. März 2002 bei der Beklagten beschäftigt. Sein regelmäßiger Bruttomonatsverdienst betrug im Jahr 2015 € 2.868,26, nach der Abrechnung für den Monat Juli 2015 (Anlage A1 = BI. 10 d.A.) zusammengesetzt aus dem Grundgehalt in Höhe von € 2.766,00 brutto und der Zulage in Höhe von € 102,26 brutto. Der Kläger hatte auch regelmäßig Entgelterhöhungen entsprechend den Tariferhöhungen des Hamburger Einzelhandels erhalten.
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