I.
Mit Urteil vom 17.04.2008, dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten zugestellt am 20.05.2008, wurde die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 20.02.2007 -
Mit Rügeschrift vom 02.06.2008, eingegangen spätestens am 03.06.2008, macht die Beklagte eine Verletzung rechtlichen Gehörs im Hinblick auf die Verurteilung der Beklagten für den Zeitraum von 01.07.2003 bis 23.11.2003 in Höhe von 6.397,72 EUR geltend.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|