I.
Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger gezahlten Betriebsrente.
Der im September 1939 geborene, verheiratete Kläger war vom 24.09.1956 bis 14.03.1977 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der xxxxxxx, beschäftigt. Mit Wirkung vom 01.10.1999 bewilligte die LVA Württemberg dem Kläger eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Seit 01.11.2000 erhält der Kläger eine Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige.
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