LAG Köln - Urteil vom 21.03.2005
2 (10) Sa 1632/04
Normen:
ZPO § 922 ; ArbGG § 64 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln - 2 (6) Ga 203/04 - 03.12.2004,

Unzulässige Berufung des Verfügungsklägers bei erstmaliger Verfolgung eines anderweitigen Hilfsanspruchs nach teilweiser Berufungsrücknahme

LAG Köln, Urteil vom 21.03.2005 - Aktenzeichen 2 (10) Sa 1632/04

DRsp Nr. 2005/8691

Unzulässige Berufung des Verfügungsklägers bei erstmaliger Verfolgung eines anderweitigen Hilfsanspruchs nach teilweiser Berufungsrücknahme

»Verfolgt ein Verfügungskläger nach teilweiser Berufungsrücknahme nur noch einen Hilfsanspruch, der erstmals in der Berufung gestellt wird und ist dieser ein Aliud und nicht ein Minus zum ursprünglichen Antrag, so fehlt es an einer Beschwer, deren Beseitigung mit der Berufung erstrebt wird. Die Berufung ist unzulässig (BAG, 23.03.2004, - 3 AZR 35/03 -).«

Normenkette:

ZPO § 922 ; ArbGG § 64 ;

Tatbestand: