LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.10.2004
15 Sa 57/04
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3 ; BGB § 315 § 611 ;
Fundstellen:
LAGReport 2005, 287
Vorinstanzen:
ArbG Pforzheim, vom 25.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 86/04

Unzulässige Bezugnahme auf erstinstanzliche Schriftsätze in Berufungsbegründung - unsubstantiierter Vorwurf der Schikane bei Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2004 - Aktenzeichen 15 Sa 57/04

DRsp Nr. 2005/11246

Unzulässige Bezugnahme auf erstinstanzliche Schriftsätze in Berufungsbegründung - unsubstantiierter Vorwurf der Schikane bei Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes

1. Eine bloße Bezugnahme auf die im ersten Rechtszug eingereichten Schriftsätze genügt den nach § 520 Abs. 3 ZPO an die Berufungsbegründung zu stellenden Anforderungen nicht; der Berufungskläger muss sich auch inhaltlich mit dem angefochtenen Urteil auseinandersetzen.2. Schikanös handelt derjenige, der einem anderen böswillig Schwierigkeiten bereitet; ein diesbezüglicher Vorwurf ist unbegründet, wenn der Arbeitnehmer jegliches konkretisierende Vorbringen dazu vermissen lässt, aus welchen tatsächlichen Gründen die mit Zustimmung des Betriebsrats erfolgte Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes aus Schikane erfolgt ist.

Normenkette:

ZPO § 520 Abs. 3 ; BGB § 315 § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der von der Beklagten mit Schreiben vom 10. Februar 2004 wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung erklärten außerordentlichen Kündigung.