LAG Hamm - Urteil vom 17.11.2011
8 Sa 781/11
Normen:
ZPO § 130; ZPO § 253 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 07.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1757/10

Unzulässige Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des Rechtsanwalts und Beglaubigung der Abschrift durch andere Person

LAG Hamm, Urteil vom 17.11.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 781/11

DRsp Nr. 2012/380

Unzulässige Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des Rechtsanwalts und Beglaubigung der Abschrift durch andere Person

Ist die Klageschrift nicht oder nur mit einer Paraphe unterzeichnet, so kann die gleichzeitige Einreichung einer beglaubigten Abschrift mit korrekt unterzeichnetem Beglaubigungsvermerk den dargestellten Mangel nur bei Personenidentität der Unterzeichner überwinden. Andernfalls kann nicht angenommen werden, dass bei Unterzeichnung des Beglaubigungsvermerks der Wille vorhanden ist, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 07.04.2011 – 1 Ca 17570 – abgeändert.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 130; ZPO § 253 Abs. 4;

Tatbestand