LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.12.2011
3 Sa 483/11
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; SGB X § 20;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 08.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1140/10

Unzulässige Leistungsklage des Arbeitnehmers zur Mitteilung von Entgeltbeträgen gegenüber Krankenkasse zwecks Krankengeldberechnung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2011 - Aktenzeichen 3 Sa 483/11

DRsp Nr. 2012/3694

Unzulässige Leistungsklage des Arbeitnehmers zur Mitteilung von Entgeltbeträgen gegenüber Krankenkasse zwecks Krankengeldberechnung

Für eine Leistungsklage, mit der der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Korrektur von Entgeltmitteilungen gegenüber der Krankenkasse verlangt, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 08.06.2011 - 1 Ca 1140/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1; SGB X § 20;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Abgabe bestimmter Entgeltmitteilungen gegenüber der Krankenkasse des Klägers zur Berechnung seines Krankengeldes.

Der Kläger ist beim beklagten Land als Straßenwärter bei der Autobahnmeisterei L. beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung.