LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.07.2014
5 Sa 7/14
Normen:
BGB § 295; BGB § 185; BGB § 611 Abs. 1; SGB II § 33; ZPO § 265 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 07.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 742/13

Unzulässige Zahlungsklage des Arbeitnehmers auf Leistung einer unbezifferten Teilzahlung an das Jobcenter bei fehlender ErmächtigungAnnahmeverzug bei wörtlichem Arbeitsangebot durch anwaltliches Schreiben nach arbeitgeberseitiger Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.07.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 7/14

DRsp Nr. 2014/14951

Unzulässige Zahlungsklage des Arbeitnehmers auf Leistung einer unbezifferten Teilzahlung an das Jobcenter bei fehlender Ermächtigung Annahmeverzug bei wörtlichem Arbeitsangebot durch anwaltliches Schreiben nach arbeitgeberseitiger Kündigung

1. Die Prozessführungsbefugnis ist als Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen; die gerichtliche Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen (gewillkürte Prozessstandschaft) setzt neben einem eigenen schutzwürdigen Interesse des Klägers eine wirksame Ermächtigung durch den Berechtigten voraus. 2. Ist in Höhe einer erbrachten Sozialleistung ein möglicher Annahmeverzugslohn- oder Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 33 SGB II auf den Leistungsträger übergegangen, führt der Anspruchsübergang zum Verlust der Aktivlegitimation und der Klagebefugnis.