1. Die Berufung des Klägers wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst auf den Tatbestand des Urteils des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 02.03.2011 - 2 Sa 228/10 - und des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2012 - 4 AZR 328/11 - Bezug genommen.
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