Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 29.07.2014 (
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten, ihm ab dem 01.10.2010 eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 52,92 Euro brutto zu zahlen.
Der Kläger wurde am 14.09.1945 geboren. Sein Arbeitsverhältnis mit der M-W GmbH & Co. KG und eventueller Rechtsvorgänger bestand vom 01.09.1964 bis zum 30.04.1985.
1978/1979 informierte die Arbeitgeberin des Klägers die Belegschaft über die Versorgungsrichtlinien, die auf Grund einer Vereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat mit Wirkung ab dem 01.01.1978 neu geregelt worden seien. Im Anschreiben hieß es u.a.
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