Das Ablehnungsgesuch des Klägers "gegen alle in Betracht kommenden Richter*innen am Landessozialgericht Essen" wird als unzulässig verworfen.
I.
Der Kläger begehrt die Ablehnung aller in Betracht kommenden Richterinnen und Richter am Landessozialgericht (LSG) Essen.
In der Hauptsache wendet er sich mit seiner Berufung gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|