LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.05.2021
L 16 KR 791/18
Normen:
SGG §§ 143 ff.; SGG § 158;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 09.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 KR 1515/18

Unzulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis für eine UntätigkeitsklageAnforderungen an das Fehlen jeglichen schützenswerten Interesses

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.05.2021 - Aktenzeichen L 16 KR 791/18

DRsp Nr. 2022/459

Unzulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis für eine Untätigkeitsklage Anforderungen an das Fehlen jeglichen schützenswerten Interesses

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 09.11.2018 wird als unzulässig verworfen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG §§ 143 ff.; SGG § 158;

Tatbestand