Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts für das Saarland vom 30. Mai 2022 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt K als Prozessbevollmächtigen beizuordnen, wird abgelehnt.
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