Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil Sozialgerichts Ulm vom 15.03.2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls im Streit.
Mit Urteil vom 15.03.2023 - der Beklagten ausweislich des elektronischen Empfangsbekenntnisses am 05.04.2023 zugestellt - hat das Sozialgericht Ulm (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|