Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Die Klägerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer in ein elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelten Berufung als unzulässig. In der Sache streiten die Beteiligten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II.
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