1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Juli 2007 - 6 Sa 1366/06 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen im Hinblick auf die Zinsentscheidung dahingehend abgeändert, dass die Beklagte Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 7. März 2006 zu zahlen hat.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2005.
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