Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22.07.2014 (
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ein Kündigungsschreiben der Beklagten vom 20. Januar 2014 durch persönliche Übergabe zugegangen ist und das Arbeitsverhältnis des Klägers deshalb durch diese Kündigung beendet wurde, sowie über die Wirksamkeit zweier weiterer Kündigungen und hilfsweise über eine Weiterbeschäftigung des Klägers.
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