Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Oktober 2022 - L
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Der 1964 geborene Kläger begehrt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens die Aufhebung einer früheren ablehnenden Verwaltungsentscheidung (Bescheid der Beklagten vom 25.7.2018; Widerspruchsbescheid vom 30.10.2018) und die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente auf seinen Antrag vom 13.2.2018. Das SG Nürnberg hat seine Klage abgewiesen, das Bayerische LSG die Berufung zurückgewiesen (Gerichtsbescheid vom 16.2.2022; Urteil vom 17.10.2022). Die Revision hat das LSG nicht zugelassen.
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