LSG Bayern - Urteil vom 17.10.2022
L 19 R 117/22
Normen:
SGG § 172 Abs. 1; SGG § 143; SGG § 105 Abs. 3; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 43;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 16.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 24 R 207/21

Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer ErwerbsminderungsrenteWirkung der Klagerücknahme im Verfahren auf Gewährung einer ErwerbsminderungsrenteErklärung der Klagerücknahme zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung vor dem SozialgerichtÜberprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X nach Klagerücknahme

LSG Bayern, Urteil vom 17.10.2022 - Aktenzeichen L 19 R 117/22

DRsp Nr. 2023/10853

Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente Wirkung der Klagerücknahme im Verfahren auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente Erklärung der Klagerücknahme zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X nach Klagerücknahme

Zu den Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente.

Im Rahmen von Überprüfungsanträgen gemäß § 44 SGB X ist in Rentenverfahren nicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente vorliegen, sondern ob bei Erlass des ursprünglichen Bescheides sowie des Widerspruchsbescheides eine fehlerhafte Rechtsanwendung vorgelegen hat. Wenn keine fehlerhafte Rechtsanwendung festzustellen ist, ist auch kein weiteres Sachverständigengutachten einzuholen.

Tenor

I.

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.02.2022 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 172 Abs. 1; SGG § 143; SGG § 105 Abs. 3; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 43;

Tatbestand