Die Beschwerdeführerin wendet sich unmittelbar gegen §§ 101 bis 103 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - SGB V - in der Fassung des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S. 2266), die die Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung regeln.
Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|