Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 15.03.2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin möchte ihre antragsgemäße Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung in ihrer geringfügigen Beschäftigung rückgängig machen.
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