LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.05.2023
L 10 R 76/23
Normen:
SGG § 65a Abs. 1; SGG § 65a Abs. 3 S. 1 Alt. 1-2; SGG § 141 Abs. 1 Nr. 1; SGG § 151 Abs. 1; SGG § 179 Abs. 1; ZPO § 578 Abs. 1 Alt. 2; ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b); ZPO § 582; ZPO § 584 Abs. 1 Hs. 2; ZPO § 585 Hs. 1; ZPO § 589 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 30.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 1653/22

Unzulässigkeit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an den sicheren Übermittlungsweg bei Versendung der Klage über ein DE-Mail-Konto ohne qualifizierte elektronische SignaturKein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Restitutionsklage

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.05.2023 - Aktenzeichen L 10 R 76/23

DRsp Nr. 2023/9066

Unzulässigkeit der Wiederaufnahmeklage im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an den sicheren Übermittlungsweg bei Versendung der Klage über ein DE-Mail-Konto ohne qualifizierte elektronische Signatur Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Restitutionsklage

1. Wird die (Wiederaufnahme-)Klage als E-Mail von einem De-Mail-Konto aus versandt, die nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, liegt der dann erforderliche sichere Übermittlungsweg i.S. von § 65a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGG nur vor, wenn die das Dokument signierende und somit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt.2. Für eine isolierte Restitutionsklage gegen die erstinstanzliche Ausgangsentscheidung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, denn eine Wiederaufnahme dieses Verfahrens würde an dem rechtskräftigen Sachurteil der Berufungsinstanz nichts ändern.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 30.12.2022 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Wiederaufnahmeklage als unzulässig verworfen wird.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 65a Abs. 1; SGG § 65a Abs. 3 S. 1 Alt. 1-2; SGG § 141 Abs. 1 Nr. 1; SGG § 151 Abs. 1; SGG § 179 Abs. 1; ZPO § 578 Abs. 1 Alt. 2; ZPO § 580 Nr. 7 Buchst. b); ZPO § 582; ZPO § 584 Abs. 1 Hs. 2; § Hs. 1;