Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 30.12.2022 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Wiederaufnahmeklage als unzulässig verworfen wird.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
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