Die Klage der Klägerin auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L
Kosten sind für die Wiederaufnahmeklage nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin beantragt die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Berufungsverfahrens L
Die am ... 1967 geborene Klägerin beantragte am 9. April 2015 bei der Beklagten erfolglos die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung (Bescheid der Beklagten vom 21. Oktober 2015, Widerspruchsbescheid vom 15. September 2016).
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