SG Kiel, vom 20.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 JA 50/07
Unzulässigkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage im sozialgerichtlichen Verfahren nach Rechtskraft eines früheren Beschlusses
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.10.2007 - Aktenzeichen L 4 B 583/07 KA ER
DRsp Nr. 2008/9102
Unzulässigkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage im sozialgerichtlichen Verfahren nach Rechtskraft eines früheren Beschlusses
Ein früherer Beschluss im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bindet die Beteiligten und steht der erneuten Entscheidung des Senats entgegen, da auch Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz in Rechtskraft erwachsen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]