Die Rechtsbeschwerden des Konzernbetriebsrats der S GmbH und des Betriebsrats der T am P P Produktionsgesellschaft mbH gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 3. März 2009 - H
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Tendenzeigenschaft der Arbeitgeberin.
Die Arbeitgeberin ist die Konzernmuttergesellschaft der deutschen S-Gruppe mit Sitz in H. Antragsteller sind der bei ihr gebildete Konzernbetriebsrat und der Betriebsrat der T am P P Produktionsgesellschaft mbH (TaPP).
Nach den Eintragungen im Handelsregister ist Unternehmensgegenstand der Arbeitgeberin das "Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Produktion und Aufführung von Musicals und anderen Theaterveranstaltungen in Deutschland". Sie ist Alleingesellschafterin von elf Produktions- und Betriebsgesellschaften, die bundesweit Theater betreiben, in denen Musicals und Tanzshows aufgeführt werden.
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