Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 25.02.2014 - 1 Ca 1297 c/13 - teilweise geändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 8.000,00 brutto abzüglich auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangener EUR 4.228,80 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf EUR 3.771,20 seit dem 30.08.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits (beide Instanzen) tragen beide Parteien je zu Hälfte.
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