ArbG Wesel, vom 31.03.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3305/91
Urlaub: Befristung auf Kalenderjahr bzw. Übertragungszeitraum
LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.1992 - Aktenzeichen 6 (12) Sa 811/92
DRsp Nr. 2002/8842
Urlaub: Befristung auf Kalenderjahr bzw. Übertragungszeitraum
1. Die uneingeschränkte Befristung des Urlaubsanspruches mit Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3BUrlG ist mit der Regelung des Art 9 Abs. 1 des Übereinkommen Nr. 132 - IAO nicht zu vereinbaren.2. Zur Weitergeltung der BAG-Rechtsprechung zum Ausschluss eines Urlaubsanspruch aus dem Gesichtspunkt eines Rechtsmissbrauchs bei nur geringfügiger Arbeitsleistung im Urlaubsjahr.