BAG - Urteil vom 26.10.1956
1 AZR 350/55
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 15 zu § 611 Urlaubsrecht
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 13.04.1955 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 216/54

Urlaub: Festlegung des Jahresurlaubs, Abstimmung mit dem Betriebsrat

BAG, Urteil vom 26.10.1956 - Aktenzeichen 1 AZR 350/55

DRsp Nr. 2007/22982

Urlaub: Festlegung des Jahresurlaubs, Abstimmung mit dem Betriebsrat

»1. Im Urlaubsplan werden die Richtlinien festgelegt, nach denen die Betriebsangehörigen im Laufe eines Jahres Urlaub erhalten. Hierzu gehört auch die Bestimmung von Anfang und Laufzeit des Urlaubs. 2. Ist in einem Tarifvertrage vereinbart, daß der Urlaubsplan vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat aufzustellen sei, so gilt dies auch für den Urlaubsbeginn.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 1 ;

Hinweise:

Anmerkung: Küchenhoff, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Urlaubsrecht

Vorinstanz: LAG Düsseldorf, vom 13.04.1955 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 216/54
Fundstellen
AP Nr. 15 zu § 611 Urlaubsrecht