BAG - Urteil vom 27.11.1986
8 AZR 163/84
Normen:
BAT § 50 Abs. 2, Anlage SR ; BGB § 145 § 146 § 150 § 151 ; EUrlVO Berlin § 7 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
AP Nr. 13 zu § 50 BAT
NJW 1987, 1574
Vorinstanzen:
I. ArbG Berlin - Urteil vom 25.08.1983 - 20 Ca 71/83, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. LAG Berlin - Urteil vom 20.01.1984 - 11 Sa 123/83, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in der Türkei während der Schulferien

BAG, Urteil vom 27.11.1986 - Aktenzeichen 8 AZR 163/84

DRsp Nr. 2007/24782

Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in der Türkei während der Schulferien

»Ein in Deutschland als Lehrer tätiger türkischer Arbeitnehmer, der in der Türkei seinen zweimonatigen Wehrdienst leistet, kann für in diese Zeit fallende Schulferien jedenfalls dann keine Vergütung verlangen, wenn Sonderurlaub vereinbart ist.«

Normenkette:

BAT § 50 Abs. 2, Anlage SR ; BGB § 145 § 146 § 150 § 151 ; EUrlVO Berlin § 7 ; ZPO § 256 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger. Er ist bei dem beklagten Land als Lehrer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Vereinbarung der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und die ihn ergänzenden und ändernden Bestimmungen Anwendung.