LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.11.2005
10 Sa 56/05
Normen:
BGB § 286 Abs. 1 § 287 S. 2 § 280 Abs. 1 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 § 108 Abs. 1 § 209 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ; BUrlG § 4 § 5 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 09.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 73/05

Urlaubsabgeltung als Neumasseverbindlichkeit bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 56/05

DRsp Nr. 2006/21447

Urlaubsabgeltung als Neumasseverbindlichkeit bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

1. Der Anspruch der Arbeitnehmerin auf Freistellung für den ihr vertraglich zustehenden Urlaub bleibt von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt; nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der noch offene Urlaubsanspruch nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO Masseverbindlichkeit.2. Hat der Insolvenzverwalter nach der angezeigten Masseunzulänglichkeit die Gegenleistung aus dem Dauerschuldverhältnis für die Insolvenzmasse bis zum Beendigungszeitpunkt in Anspruch genommen, liegt eine Neumasseverbindlichkeit nach § 209 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 InsO vor.3. Für das Kalenderjahr besteht ein einheitlicher Urlaubsanspruch; eine Aufteilung dieses Urlaubsanspruches in Urlaubsansprüche vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit und nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit mit Inanspruchnahme der Gegenleistung ist nicht möglich.4. Das Entstehen einer entsprechenden Neumasseverbindlichkeit kann der Insolvenzverwalter dadurch vermeiden, dass die Arbeitnehmerin von der Arbeitsleistung freigestellt wird.

Normenkette:

BGB § 286 Abs. 1 § 287 S. 2 § 280 Abs. 1 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2 § 108 Abs. 1 § 209 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ; BUrlG § 4 § 5 Abs. 1 ;

Tatbestand: