LAG Hamm - Urteil vom 18.03.2004
11 Sa 1450/01
Normen:
TV ATZ § 6 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ; BGB § 362 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 28.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 432/01

Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit

LAG Hamm, Urteil vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 11 Sa 1450/01

DRsp Nr. 2004/12071

Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit

»1. Ein Arbeitnehmer, der Altersteilzeit im Blockmodell auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Altersteilzeit der Metallindustrie NW vom 23.10.1997 vereinbart hat, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die er entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht während der Arbeitsphase realisiert hat. 2. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber beantragten Urlaub schuldhaft nicht rechtzeitig gewährt hat und deshalb schadensersatzpflichtig ist.«

Normenkette:

TV ATZ § 6 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ; BGB § 362 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Urlaubsabgeltung aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis.