LAG Hamm - Urteil vom 17.11.2011
16 Sa 318/11
Normen:
BUrlG § 1; BUrlG § 3 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; EFZG § 3 Abs. 1; Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW (MTV Einzelhandel) § 15 Abs. 2; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1; SGB IX § 125 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 27.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 4283/10

Urlaubsabgeltung bei Erhalt einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

LAG Hamm, Urteil vom 17.11.2011 - Aktenzeichen 16 Sa 318/11

DRsp Nr. 2012/7833

Urlaubsabgeltung bei Erhalt einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

1) Die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bewirkt das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses jedenfalls nicht rückwirkend. 2) § 15 Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW enthält kein eigenes vom Bundesurlaubsgesetz abweichendes Fristenregime

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.01.2011 – 3 Ca 4283/10 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 5.084,22 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2010 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

BUrlG § 1; BUrlG § 3 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 3; BUrlG § 7 Abs. 4; EFZG § 3 Abs. 1; Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW (MTV Einzelhandel) § 15 Abs. 2; Richtlinie 2003/88/EG Art. 7 Abs. 1; SGB IX § 125 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltungsansprüche.