Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1. wird das Teilanerkenntnis- und Teilurteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.06.2013 - 5 Ca 2489/12 G - wie folgt teilweise abgeändert:
Das Teilanerkenntnisurteil im Tenor zu 1. (1.873,40 € brutto als Urlaubsabgeltung) wird aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin wird hinsichtlich des Tenorszu 2. (Entgeltforderung gegen die Beklagte zu 1. in Höhe von 1.086,08 € brutto für den Zeitraum vom 15. bis zum 23. September 2012) zurückgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird hinsichtlich des Tenors zu 3. insoweit zurückgewiesen, als sie die Forderung gegen den Beklagten zu 2. in Höhe von 500,00 € brutto für den Zeitraum vom 15. bis 23. September 2012 betrifft.
Im Übrigen wird Teilurteil im Tenor zu 3. (Klageabweisung gegenüber dem Beklagten zu 2.) aufgehoben. Insoweit wird der Rechtsstreit zu erneuten Verhandlung und Entscheidung dem Arbeitsgericht zurückverwiesen.
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