ArbG Berlin - Urteil vom 22.04.2009
56 Ca 21280/08
Normen:
EGRL 88/2003 Art 7; BAT § 47 Abs. 7; BAT § 51; BUrlG § 7 Abs. 3; SGB IX § 125;
Fundstellen:
ArbRB 2009, 292

Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

ArbG Berlin, Urteil vom 22.04.2009 - Aktenzeichen 56 Ca 21280/08

DRsp Nr. 2010/1312

Urlaubsabgeltung trotz mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

1. Der vierwöchige Mindesturlaubsanspruch verfällt nicht, wenn ein Arbeitnehmer bis zum Ende des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt ist (vgl. EuGH [20.01.2009] - C-350/06 u.a. - Sch.-H.). 2. Es steht in der Freiheit der Arbeits- oder Tarifvertragsparteien, den Verfall eines darüber hinausgehenden arbeits-, tarifvertrag- oder gesetzlichen zusätzlichen Erholungsurlaubs mit oder nach dem 31.03. des Folgejahres zu bestimmen (vgl. BAG [24.03.2009] - 9 AZR 983/07), soweit nicht Sonderbestimmungen wie § 17 Abs. 2 BEEG gelten. 3. Ob eine arbeitsvertragliche Verfallklausel übergesetzliche Urlaubsansprüche auch im Fall durchgehender Arbeitsunfähigkeit erfassen soll, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG, aaO.).