LAG Berlin - Urteil vom 20.12.1996
6 Sa 120/96
Normen:
BUrlG § 5 Abs. 1 Buchstabe a, Buchstabe b § 7 Abs. 3 Satz 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 05.07.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 35016/95

Urlaubsabgeltung: Übertragbarkeit

LAG Berlin, Urteil vom 20.12.1996 - Aktenzeichen 6 Sa 120/96

DRsp Nr. 2001/12125

Urlaubsabgeltung: Übertragbarkeit

Der Anspruch auf Abgeltung eines gem. § 5 Abs. 1 Buchstabr b BUrlG wegen Ausscheidens vor erfüllter Wartezeit entstandenen Teilurlaubs wird nicht gem. § 7 Abs. 3 S 4 BUrlG auf Verlangen des Arbeitnehmers auf das gesamte nächste Kalenderjahr übertragen.

Normenkette:

BUrlG § 5 Abs. 1 Buchstabe a, Buchstabe b § 7 Abs. 3 Satz 4 ;

Tatbestand:

Die Klägerin stand seit dem 1. Juli 1995 als kaufmännische Angestellte in den Diensten der Beklagten. In der Zeit vom 17. November 1995 bis 19. April 1996 war sie arbeitsunfähig krankgeschrieben.