Die Tarifvertragsparteien streiten über die Auslegung der von ihnen für die Berechnung der Höhe des Urlaubsentgelts in § 13 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer des Gas- und Wasserinstallateur- und Klempner-Handwerks im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Sanitär
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