LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.04.1991
10 Sa 105/91
Normen:
BeschFG § 2 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
LAGE § 2 BeschFG 1985 Nr. 7
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 04.01.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1053/90

Urlaubsentgelt: Selbständiger Bäckermeister als nebenamtliche Lehrkraft an einer berufsbildenden Schule

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.1991 - Aktenzeichen 10 Sa 105/91

DRsp Nr. 2002/8902

Urlaubsentgelt: Selbständiger Bäckermeister als nebenamtliche Lehrkraft an einer berufsbildenden Schule

Ist ein selbständiger Bäckermeister als Lehrkraft an einer berufsbildenden Schule in einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit zwölf Wochenstunden nebenberuflich tätig, rechtfertigt es seine hauptberufliche Tätigkeit nicht i.S. von § 2 Abs. 1 BeschFG, ihn bezüglich seines Arbeitsentgeltes einschließlich Urlaubsgeld anders zu behandeln als Vollzeitkräfte.

Normenkette:

BeschFG § 2 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 11.03.1992 - 5 AZR 237/91 - DRsp-ROM Nr. 1996/6211 -.

Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, vom 04.01.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1053/90
Fundstellen
LAGE § 2 BeschFG 1985 Nr. 7